BAFA-Berater – Was ist ein BAFA-Berater?
Ein BAFA-Berater ist ein von der BAFA zugelassener Unternehmensberater, der nach der Zulassung durch die BAFA im Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ tätig sein darf.
Mit dem Beratungsprogramm wurden die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ der BAFA und die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ der KfW in einem Programm zusammen gefasst.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus EU-Mitteln (Europäischen Sozialfonds (ESF)) refinanziert.
Gibt es eine BAFA-Berater Datenbank?
Es gibt keine unabhängige BAFA-Berater-Datenbank. Bis zum 31.12.2019 waren in der Beraterdatenbank der KfW auch Berater der BAFA gelistet. Leider wurde diese Beraterdatenbank eingestellt.
Wie gelingt die BAFA-Beratersuche?
Nach Einstellung der KfW-Beraterbörse bleibt Ihnen nur noch die Internetrecherche. Der gelistete BAFA-Berater muss über eine Zulassungsnummer verfügen. Unsere BAFA-Beraternummer ist die #144555.
BAFA-Zulassung Berater
Der Berater, der gerne bei der BAFA gelistet werden möchte, muss eine sogenannte Beratererklärung abgeben und mit einem tabellarischen Lebenslauf seine Beratereignung nachweisen.
Weiter muss er einen Qualitätsmanagement-Nachweis seines Beratungsunternehmens erstellen oder sich mit einem Qualitätsmanagementsystem zertifizieren lassen, um gelistet zu werden.
Auch muß er einen Unternehmensnachweis beisteuern.
Gerade der Qualitätsmanagement-Nachweis unterstützt eine Mindestqualifizierung der gelisteten BAFA-Berater und trägt zur Professionalisierung der Branche bei.
BAFA-Berater Voraussetzungen
Voraussetzung für die Beraterregistrierung ist, dass der Berater/-die Beraterin oder das Beratungsunternehmen
• selbstständig ist;
• den überwiegenden Geschäftszweck (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet hat;
• über die erforderliche Befähigung verfügt;
• die notwendige Zuverlässigkeit besitzt;
• ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument eingeführt hat und auch lebt;
• eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, insbesondere eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung, gewährleistet.
Details können Sie in folgender Broschüre nachlesen: http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/unb_merkblatt_berateranforderung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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